Entspannt und sicher in den Urlaub
Freuen Sie sich schon auf Ihren nächsten Urlaub im Ausland? Egal ob Sonne und Meer oder Berge und Schnee – ein Unfall oder eine unerwartete Erkrankung sind der Albtraum eines jeden Urlaubers. Mit einer Reiseversicherung im Gepäck können Sie unnötige Risiken vermeiden und Ihren Urlaub genießen.Eine Reiseversicherung ist besonders dann wichtig, wenn Sie Ihren Urlaub außerhalb Deutschlands verbringen.
Was kostet eine Reiseversicherung?
Eine gute Reiseversicherung ist nicht teuer, bietet aber im Ernstfall den nötigen Schutz, denn sie greift, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können. Auch wenn Sie während der Reise durch eine Krankheit oder einen Unfall einen Schaden erleiden oder Ihr Gepäck verloren geht, springt die Versicherung im Rahmen der Bedingungen der Reiseversicherung ein. Sie können die einzelnen Bausteine beliebig kombinieren. Berechnen Sie jetzt Ihr individuelles Angebot.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Auslandsreisekrankenversicherung
Der Auslandsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschränkt sich auf die sog. Schengen-Staaten. Die GKV zahlt nur für notwendige Behandlungen, welche den Bürgern des Urlaubslandes durch die dortigen Krankenkassen im Regelfall zustehen würden.
Gehört Ihr Reiseziel nicht zu den Schengen-Staaten, sind Sie ohne private Reisekrankenversicherung nicht krankenversichert. Falls Sie dort ärztlich behandelt werden müssen oder sogar ein mehrtägiger Krankenhausaufenthalt nötig wird, tragen Sie sämtliche Kosten aus eigener Tasche. Auch die Kosten für einen Krankentransport zurück nach Deutschland sind nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes.
Private Krankenversicherungen (PKV) bieten in der Regel einen besseren Schutz im Ausland als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Je nach Reiseziel und Reisedauer kann der Auslandskrankenschutz aber auch Lücken aufweisen. Bitte prüfen Sie Ihren Vertrag genau.
Ein ausreichender Versicherungsschutz im Ausland ist in manchen Ländern z.B. Russland, China und Kuba Voraussetzung für das Visum. Dies gilt auch bei geplanten längeren Aufenthalten, etwa Work & Travel Programme in den USA, Kanada, Australien oder Neuseeland.
Bei Krankheiten oder Unfällen, die sich während einer Auslandsreise ereignen, trägt
die Versicherung die Kosten u.a. für
- Ambulante und stationäre Heilbehandlungen
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Kostenerstattung bei ärztlich verordneten Arznei-, Verbands- und Heilmitteln
- Krankentransport in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus oder den Rücktransport aus dem Ausland an den ständigen Wohnsitz (oder in das dem ständigen Wohnsitz nächstgelegene geeignete Krankenhaus)
- Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland
- Vorhersehbare Behandlungen, wenn diese für den Reisezeitraum geplant waren oder bereits vor dem Reiseantritt feststanden
- Psychotherapeutische Behandlungen
- Suchtkrankheiten
- Reparatur oder Ersatz von Brillen und Hörgeräten
Bei der Auslandskrankenversicherung besteht die Möglichkeit, einen Einmalschutz oder einen Jahresschutz abzuschließen. Bei Reiseversicherungen sollten Sie die maximale Aufenthaltsdauer im Auge behalten.
Der Einmalschutz ist die günstigere Variante für kurze Auslandsaufenthalte und deckt aber auch nur eine Reise ab.
Der Jahresschutz hingegen versichert direkt alle Reisen, die innerhalb eines Jahres unternommen werden. Wer viel reist, muss sich mit einem Jahresvertrag somit keine Sorgen um seinen Versicherungsschutz im Ausland machen. Die Verträge für ein Jahr sind in der Regel preislich attraktiver als Verträge mit Einmalschutz.
Reisegepäckversicherung
Egal ob Surfbrett, Mountainbike oder Kamera – natürlich nimmt man in den Urlaub das mit, was einem lieb und teuer ist. Eine Reisegepäckversicherung leistet in der Regel Ersatz bei Beschädigung oder Verlust des mitgeführten Gepäcks. Als Faustregel gilt: Umso wertvoller der Inhalt der Koffer ist, desto wichtiger ist eine Reisegepäckversicherung.
Im Paket mit anderen Reiseversicherungen ist der Abschluss einer Reisegepäckversicherung meist deutlich günstiger.
Nützliche Hinweise:
- Überprüfen Sie bei einer Pauschalreise, ob Ihr Gepäck bereits über den Reiseveranstalter abgesichert ist. Auch Beförderungsunternehmen wie Flug-, Bahn- oder Schifffahrtsgesellschaften haften während der Beförderung für Gepäckverluste oder Schäden am Gepäck.
- Auch Ihre Hausratversicherung kommt im Rahmen der versicherten Gefahren für verlorenes oder beschädigtes Reisegepäck auf. Bei Einbruchdiebstahl und Beraubung kann auch die sogenannte Außenversicherung greifen z.B. bei einem Einbruch in Ihr Hotelzimmer. Werfen Sie einen Blick in die Vertragsbedingungen!
- Bei Nichtbeachtung der Sorgfaltspflicht z.B. Schäden durch Vergessen oder Liegenlassen
- Schäden, die generell durch Fahrlässigkeit verursacht werden
- Wertgegenstände, die sich nicht im Handgepäck befinden, sind zum Teil nicht versichert.
- Sportgeräte im bestimmungsgemäßen Gebrauch
- Oft nicht mitversichert: Bargeld, Tickets und Fahrkarten, Kreditkarten
Achten Sie genau darauf, welche Gegenstände versichert sind, denn die Leistungsausschlüsse sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich
Fahrräder und andere Sportgeräte gelten als persönlicher Reisebedarf und sind daher in den meisten Reisegepäckversicherungen mitversichert. Allerdings sind Fahrräder und Sportgeräte in der Regel nur während des Transports versichert, also nicht während der Nutzung. Diese Einschränkung kann natürlich durch besondere vertragliche Vereinbarungen aufgehoben werden.
Auch wenn sich die verschiedenen Gesellschaften in ihren Leistungen durchaus unterscheiden, ersetzen viele Reisegepäckversicherungen nicht den Neuwert verlorener oder beschädigter Gegenstände. In den meisten Fällen wird nicht der volle Kaufpreis, sondern der Zeitwert, den das Reisegepäck nach Einschätzung der Versicherung zum Zeitpunkt des Verlustes hatte.
Reiserücktrittsversicherung
Mit einer Reiserücktrittsversicherung sind Urlauber, die kurzfristig und unerwartet eine Reise nicht antreten können, vor den meist hohen Stornogebühren der Reiseveranstalter und Hotelanbieter geschützt. Ohne versichert zu sein, kann der Rücktritt von einer Reise richtig teuer werden.
Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich vor allem bei teuren Reisen sowie für Senioren oder Familien mit kleinen Kindern oder auch, wenn Sie Ihre Reise schon lange im Voraus gebucht haben.
Tipps für den Abschluss:
- Immer getrennt von der Reise buchen. Oft ist ein Jahresvertrag günstiger als ein Einzelvertrag
- Eine Reiserücktrittsversicherung kann in der Regel bis ca. 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei kurzfristiger Buchung kann die Versicherung nur über den Reiseveranstalter abgeschlossen werden
- Überprüfen Sie, ob der Vertrag eine Selbstbeteiligung vorsieht
- Vergewissern Sie sich, dass alle Mitreisenden versichert sind
- Plötzlich auftretende Krankheit
- Todesfall in der Familie
- Schwerer Unfall
- Schwerer Schaden am Eigentum
- Schwangerschaft
- Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes
Der Versicherungsfall muss grundsätzlich zwei Merkmale aufweisen: Erstens muss er so schwerwiegend sein, dass die Reise unzumutbar ist, und zweitens muss er unerwartet eintreten. Viele Versicherer leisten auch bei anderen Anlässen, bitte prüfen Sie die Versicherungsbedingungen genau.
Ob und wann die Reiserücktrittsversicherung bei Corona zahlt, hängt vom Tarif ab. Wenn Sie Ihre Reise wegen einer schweren Corona-Erkrankung nicht antreten können, ist dies in vielen Tarifen als unerwartete schwere Erkrankung versichert. Anders sieht es aus, wenn Sie erkrankt sind, ohne dass Symptome aufgetreten sind. In einigen Tarifen ist auch dieser Fall mitversichert, in anderen muss ein Zusatztarif für eine Corona-Erkrankung abgeschlossen werden.
Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet nur dann Kosten, wenn Sie eine Reise stornieren, bevor Sie sie angetreten haben. Versicherungstechnisch gilt eine Reise als angetreten, sobald Sie erste gebuchte Reiseleistung in Anspruch genommen haben z.B. Check-in bei einer Flugreise.
Stornokosten, die nach Antritt der Reise entstehen (z.B. durch Urlaubsabbruch wegen Erkrankung während der Reise), sind nicht durch die Reiserücktrittsversicherung gedeckt. Hierfür benötigen Sie den Schutz einer Reiseabbruchversicherung. Einige Versicherungsgesellschaften bieten diesen Schutz zusammen mit der Reiserücktrittsversicherung an.
Reiseabbruchversicherung
Eine Reiseabbruchversicherung springt ein, wenn Sie Ihren Urlaub bereits angetreten haben, ihn aber aus unvorhergesehenen Gründen abbrechen müssen oder die Heimreise erst verspätet antreten können. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt eine Reihe von Kosten, die durch den Abbruch einer Reise entstehen. Dazu gehören beispielsweise Mehrkosten bei vorzeitiger Abreise, Stornokosten für gebuchte Reiseleistungen oder Mehrkosten für den Wiedereinstieg in eine Reisegruppe.
Die Reiseabbruchkostenversicherung tritt immer dann ein, wenn äußere Umstände, die der Reisende nicht zu vertreten hat, die Fortsetzung der Reise unmöglich machen.
Folgende typische Fälle sind meist versichert:
- Unfälle oder Krankheiten
- Todesfälle
- Schaden am Eigentum
- Schwangerschaftskomplikationen
- Unverträglichkeit einer Impfung
Ja, es gibt Tarife, die auch einspringen, wenn Sie während einer Reise an COVID-19 erkranken und die Heimreise erst verspätet antreten können. Je nach Tarif werden ggf. Folgekosten wie z.B. zusätzliche Rückreisekosten oder verlängerte Übernachtungskosten übernommen.
Wurde bereits vor Reiseantritt eine Reisewarnung ausgesprochen, leisten viele Versicherer bei Reiseabbruch nicht.
- Abbruch der Reise wegen Krieg oder Terroranschlägen
- Reiseabbruch aufgrund von Mängeln an der Unterkunft
- Kosten für Krankenrücktransporte oder Überführungskosten
Die Reiseabbruchversicherung greift, wenn während des Urlaubs ein Ereignis eintritt, das zum Abbruch der Reise führt. Die Reiserücktrittsversicherung hingegen leistet, wenn Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass Sie die Reise nicht antreten können. Bei vielen Versicherern ist es möglich, beide Versicherungen zu kombinieren.