Private Haftpflichtversicherungen im Vergleich.
Privathaftpflicht

Die private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss!

Es ist schnell passiert: Ihr Kind kickt beim Fußballspielen versehentlich den Ball in die Fensterscheibe des Nachbarn oder Sie verursachen als Fußgänger unbeabsichtigt einen Verkehrsunfall. Ein Versehen oder eine Unachtsamkeit kann schnell erhebliche finanzielle Folgen haben.

Der Verursacher eines Schadens haftet mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen, unter Umständen ein Leben lang. Eine private Haftpflichtversicherung deckt viele existenzielle Risiken ab und ist daher für jeden unverzichtbar.

Was kostet eine private Haftpflichtversicherung?

Grundsätzlich unterscheiden die Versicherer zwischen Single- und Familientarifen. Single-Tarife sind naturgemäß günstiger als Verträge für mehrere Personen in einem Haushalt. Lebenspartner mit gleicher Wohnadresse können sich gemeinsam versichern und so Kosten sparen. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner und erstellen Sie in wenigen Minuten Ihr persönliches Angebot.

FAQ – Häufig gestelle Fragen

+ Wann springt die private Haftpflichtversicherung ein?

Die private Haftpflichtversicherung springt bei Schäden ein, die Vermögen, Sachen oder Personen betreffen. Die Aufgabe des Haftpflichtversicherers ist es, im Falle eines Schadens zu prüfen, ob die gegen Sie geltend gemachten Schadenersatzansprüche zu Recht bestehen.

  • Sind die Ansprüche unberechtigt, wehrt der Versicherer die Ansprüche auf eigene Kosten und Gefahr ab. Die Haftpflichtversicherung bietet daher einen so genannten „passiven“ Rechtsschutz.
  • Hält der Versicherer die Schadenersatzansprüche gegen Sie für berechtigt, reguliert er den Schaden. Voraussetzung ist, dass in den Versicherungsbedingungen kein Ausschluss dazu enthalten ist.
  • Leistungsstarke Haftpflicht-Tarife zahlen auch dann für Schäden, wenn der Unfallgegner die Kosten nicht übernimmt

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+ Welche weiteren Haftpflichtversicherungen gibt es?

Die Privathaftpflichtversicherung deckt nur den privaten Bereich ab. Deshalb kann es (vor allem für Freiberufler/Selbständige) wichtig sein, zusätzlich eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Für einige Berufsgruppen ist auch der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verpflichtend.

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+ Wer braucht eine zusätzliche Haftpflichtversicherung?

  • Haus- und Grundbesitzer von vermieteten oder unbebauten Grundbesitz
  • Tierhalter z.B. von Hunden und Pferden
  • Besitzer von Öltanks
  • Bauherren
  • Besitzer von Fahrzeugen, Motor- und Segelbooten etc.
  • Personen im öffentlichen Dienst, wegen der Möglichkeit von Regressansprüchen des Arbeitgebers
  • Jäger

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+ Wie hoch sollten die Deckungssumme sein?

Wichtig zu wissen: Der Versicherer zahlt nur bis zu den im Versicherungsschein genannten Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ist der Schaden höher als versichert, müssen Sie den Rest selbst zahlen.

Es empfiehlt sich, eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 10 Mio. Euro zu vereinbaren. Viele Gesellschaften bieten inzwischen deutlich höhere Deckungssummen (bis zu 50 Mio.) an, da die gesetzliche Haftung grundsätzlich unbegrenzt ist.

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+ Wann besteht Versicherungsschutz?

  • Bei Verletzung der Aufsichtspflicht über Minderjährige (auch bei fremden Kindern)
  • Bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (z.B. Reinigen, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen)
  • Als Fußgänger oder Radfahrer
  • Als Teilnehmer an privaten Sportveranstaltungen
  • Für Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten
  • Als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie (Ferienwohnung, Ferienhaus/Wochenendhaus, Eigentumswohnung)

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+ Welche Zusatzoptionen sind wichtig?

Bei der Privathaftpflichtversicherung können einige Zusatzoptionen in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden.

  • Gefälligkeitsschäden: Deckung für Schäden, die Sie verursachen, wenn Sie jemandem unentgeltlich helfen, z. B. beim Umzug eines Freundes. Bei Gefälligkeitsschäden besteht keine gesetzliche, aber oft eine moralische Verpflichtung zum Schadenersatz.
  • Deliktunfähige Kinder: Kinder unter sieben Jahren können gesetzlich nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Bei Schäden im fließenden Verkehr sind Kinder sogar erst ab 10 Jahren haftbar. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, erhält der Geschädigte keinen Schadensersatz.
  • Forderungsausfall: Leistung bei Schäden, die nicht vom Schädiger ersetzt werden können, wenn er z.B. keine Haftpflichtversicherung hat. Sinnvoll für alle, die abgesichert sein wollen, wenn sie selbst einmal der Geschädigte sind.
  • Mietsachschäden: Leistung bei Schäden am Gebäude, Inventar von Hotels und Ferienwohnungen sowie an geliehenen, gemieteten und gepachteten Gegenständen; sinnvoll für Mieter und Vielreisende
  • Ehrenamt: Sind Sie ehrenamtlich tätig – zum Beispiel in einem Verein? Dann sollten Sie darauf achten, dass Ihre Privathaftpflicht Personen- und Sachschäden abdeckt, die Sie während dieser ehrenamtlichen Tätigkeit verursachen.
  • Vorsorgeversicherung: Bei der Vorsorgeversicherung sind neue Risiken – zum Beispiel die Anschaffung eines Haustieres – in der Haftpflichtversicherung so lange mitversichert, bis die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsnehmer auffordert, die neu hinzugekommenen Risiken anzuzeigen.
  • Schlüsselverlust: Leistung für den Ersatz des Schließsystems bei Verlust von fremden Privatschlüsseln (z. B. für die gemietete Wohnung) und je nach Tarif auch von fremden Geschäftsschlüsseln (z. B. für das Büro)

Nützlicher Tipp: Mit der Zusatzoption Best-Leistungs-Garantie verspricht der Versicherer, sich im Schadensfall so zu verhalten wie der beste Versicherer auf dem deutschen Markt. Wenn Sie nachweisen können, dass ein anderer Versicherer in Ihrem Schadensfall zahlen würde, gelten dessen Leistungen auch für Ihren Vertrag.

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+ Wann ist der Versicherungsschutz gefährdet?

Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie den Anspruch des Geschädigten nicht anerkennen oder Schadenersatz leisten, ohne dass eine schriftliche Zustimmung des Versicherers vorliegt. Unterschreiben Sie also kein Schuldeingeständnis und zahlen Sie kein Geld. Das kann sonst Ihren Versicherungsschutz gefährden.

Es besteht oft kein Versicherungsschutz, bei

  • Durch Vorsatz hervorgerufene Schäden
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen
  • Schäden durch oder in Zusammenhang mit kriminellen Tätigkeiten
  • Schäden, welche durch mitversicherte Personen an Angehörigen entstanden sind
  • Geldstrafen und Bußgeldern.
  • Sie selbst betreffende Schäden
  • Schäden durch Hunde oder Pferde
  • Schäden während Ihrer Arbeitszeit

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