Hundehaftpflicht

Bellende Hunde beißen nicht. Aber was, wenn doch?

Für viele Tierfreunde ist der Hund nicht aus der Familie wegzudenken. Mehr noch, der geliebte Vierbeiner gilt sogar oft als vollwertiges Familienmitglied. Er kann nicht nur eine Bereicherung für die ganze Familie sein, sondern auch ein treuer Spielkamerad für die Kinder. Neben all dem Spaß bringt ein Hund aber auch ein großes Maß an Verantwortung mit sich.

Viele Hundehalter sind sich der Risiken und Gefahren, die von ihren vierbeinigen Freunden ausgehen, nicht bewusst. Doch auch der gutmütigste Hund kann in einem unbeobachteten Moment einem Dritten direkt oder indirekt Schaden zufügen.
Es empfiehlt sich daher, Ihre Fellnase auch dann haftpflichtversichern zu lassen, wenn in Ihrem Bundesland keine Pflicht zur Hundeversicherung besteht.

Was kostet eine Haftpflichtversicherung für Hunde?

Die Höhe des Beitrags hängt dabei von verschiedenen Faktoren wie Hunderasse, Leistungen, Deckungssumme und Selbstbeteiligung ab. Finden Sie die richtige Leistung für Ihr Tier zu einem günstigen Preis mit unserem Vergleichsrechner.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

+ Warum ist eine Hundehalterhaftpflicht sinnvoll?

Die Hundehaftpflichtversicherung ist eine wichtige Absicherung für jeden Hundebesitzer, denn der Halter eines Hundes haftet für alle Schäden, die sein Vierbeiner auch ohne eigenes Verschulden verursacht. Diese Schäden sind nicht durch Ihre Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Die Haftpflichtversicherung für Hunde schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Verletzungen oder Unfälle können schnell hohe Kosten verursachen, die Sie in finanzielle Schwierigkeiten bringen können. Die Absicherung schützt Hundebesitzer davor und übernimmt Schadenersatzforderungen, die an Sie als Halter gestellt werden.

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+ Wo ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?

Auf Bundesebene besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht.

In vielen Bundesländern ist jedoch der Abschluss einer Versicherung für bestimmte Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben. Eine generelle Pflicht zur Haftpflichtversicherung für Hunde gibt es in Deutschland lediglich in diesen 6 Bundesländern: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

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+ Welche Schäden können durch Ihr vierbeiniges Familienmitglied entstehen?
  • Verletzung beim Herumtollen: Falls es zu einer Rauferei zwischen zwei Hunden kommt und der andere Hund durch Ihren gebissen und verletzt wird, werden die Behandlungskosten des verletzten Tieres von der Hundehaftpflichtversicherung übernommen.
  • Schäden beim Gassi gehen: Die Hundehaftpflicht übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Regenjacke, sollte Ihr Hund einen entgegenkommenden Jogger anspringt und dessen Regenjacke beschädigt.
  • Mietsachschäden: Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten und Ihr Hund Schäden an der gemieteten Immobilie verursacht, wie zum Beispiel durch Kratzen an den Türen oder Wänden, übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung die Kosten für die Reparatur.
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+ Welche Leistungen der Versicherung sind wichtig?

Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von mindestens 10 Mio. Euro pauschal für alle Personen- und Sachschäden sowie 500.000 Euro für Mietsachschäden. (Stiftung Warentest) Ein wichtiger Punkt ist die Versicherung von Mietsachschäden. Vom Hund zerkratzte Türrahmen oder Fußböden sollten auf jeden Fall mitversichert sein. Vorteilhaft ist es, wenn die Tierhalterhaftpflicht auch dann leistet, wenn der Hund trotz Leinenzwang frei herumläuft und dabei einen Schaden verursacht. Auch Schäden, die beim Hüten durch Dritte entstehen, sollten mitversichert sein. Empfehlenswert ist zudem eine weltweit gültige Versicherung, damit Ihr Hund auch im Urlaub versichert ist.

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+ Was ist über die Hundehalterhaftpflicht nicht abgesichert?

Es ist wichtig zu wissen, dass die Hundehaftpflichtversicherung nur für Schäden haftet, die Ihr Hund Dritten zufügt. Nicht versichert sind Schäden, die Ihr Vierbeiner am Hundehalter selbst, an Personen im Haushalt oder am Eigentum verursacht. Wenn dieser zum Beispiel den Hundehalter selbst beißt oder die eigene Wohnungseinrichtung zerstört, sind Eigenschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Auch Schäden, die in der eigenen Mietwohnung verursacht wurden, sind in der Regel nicht durch die Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt.

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+ Was passiert im Schadensfall?

Im Schadensfall übernimmt die Haftpflichtversicherung Ihres Hundes die Prüfung der Angemessenheit und Rechtmäßigkeit des geltend gemachten Anspruchs. Stellt sich dabei heraus, dass tatsächlich ein Haftungsfall vorliegt, wird der entstandene Schaden von der Versicherung reguliert. Wichtig ist, dass die Schadensmeldung zügig, Wahrheitsgemäß und vollständig nach dem Vorfall bei der Versicherungsgesellschaft eingeht.

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